Vogelschutz und Heckenschnitt - Lilienweg Blog

Vogelschutz und Heckenschnitt

Wie in jedem Jahr habe ich mich dieses Jahr wieder gefragt, wann denn nun offiziell die Hecken vor dem Garten geschnitten werden dürfen. Nach Recherche bin ich auf die Seite des NABU Niedersachsen gestossen, wo ich einige sehr interessante Informationen erhalten habe.

Schutzzeitraum: 1. März bis zum 30. September

Erklärung: Das seit 1. März 2010 gültige Bundesnaturschutzgesetz enthält in Paragraph 39:

‚Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.‘

Für die erlaubten Pflegeschnitte gilt weiterhin der Appell vom NABU, auch diese in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni möglichst zu unterlassen.

Das bedeutet nun eigentlich, das schonende Schnitte das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden können. Der NABU weist aber darauf hin, daß derzeit noch viele Singvögel, teils auch mit einer zweiten Brut, in den Hecken brüten. Daher rät der NABU eine selbst gewählten Schutzzeitraum vom 01. März bis 14. Juli einzuhalten. Danach sollten Heckenschnitte auch nur nach vorheriger, intensiver Suche nach belegten Nestern durchgeführt werden.

„Denn auch im Juli findet man noch frische Dritt- oder Ersatzgelege“,

so der NABU Niedersachsen.

Hier der ganze Artikel des NABU vom 29. Juni 2011

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